Bei einer Großübung der Bundeswehr in Oberbayern kommt es zu einem folgenschweren Irrtum: Ein Soldat wird von einer Kugel der Polizei getroffen.
Bei einer Großübung der Bundeswehr im oberbayerischen Erding hat die Polizei einen Soldaten angeschossen. Ein Sprecher des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr sagte der dpa, eine Fehlinterpretation vor Ort habe zu einer Schussabgabe zwischen der übenden Truppe und der von der Bevölkerung gerufenen Polizei geführt. Ein Soldat sei leicht verletzt, im Krankenhaus behandelt und bereits wieder entlassen worden.
Noch sind viele Fragen offen. Zwar ging der Zwischenfall glimpflich aus, dennoch stellt sich die Frage: Wie konnte das ausgerechnet bei einer gemeinsamen Übung passieren?
Übung: Vorgehen gegen Drohnen und Sabotage
Eigentliches Ziel der Großübung „Marshal Power“: Mit mehreren Hundert Beteiligten soll der Kampf im „rückwärtigen Raum“ hinter einer fiktiven Frontlinie im Verteidigungsfall geübt werden – zusammen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. Die Einsatzkräfte sollen laut Bundeswehr das Vorgehen gegen Bedrohungen wie Drohnen, Sabotage und „irreguläre Kräfte“ trainieren. Letzteres meint bewaffnete Kämpfer, die keiner staatlichen Armee zuzurechnen sind. Angenommen wird dafür ein Szenario, in dem ein NATO-Mitgliedsstaat angegriffen wird und das Bündnisgebiet verteidigt werden muss.
Das Besondere: Die etwa 500 Soldaten der Feldjäger und die rund 300 zivilen Einsatzkräfte üben nicht auf abgezäunten Truppenübungsplätzen, sondern in der Öffentlichkeit. Die Übung war nach Angaben der Bundeswehr mit den Kommunen und Behörden abgestimmt.
Wie gut – oder schlecht – die Abstimmung am Ende tatsächlich war, könnte noch zu Diskussionen führen. Die Polizei teilte zum Unfallhergang mit, sie sei wegen eines Mannes mit einer Waffe alarmiert worden und deswegen mit mehreren Einsatzkräften angerückt. Wegen einer „Fehlinterpretation“ vor Ort sei dann auf den Soldaten geschossen worden. „Wie sich im Nachgang herausstellte, handelte es sich bei dem mitgeteilten Waffenträger um einen Bundeswehrangehörigen, der im Rahmen einer Übung vor Ort war“, heißt es in der Mitteilung.
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